5.6.07
im namen des volkes
war in dieser sache heute termin. nur ein viertel der einbehaltenen euros wird ausgezahlt. kurzbegründung: nach einem anderen vergleichsurteil dürfen wochenenden nicht mehr zur minderung berücksichtigt werden. die irreführende broschüre an sich bleibt folgenlos*, denn der kunde hätte sie vollständig lesen und den widerspruch erkennen müssen.
nochmal zum staunen: das arbeitsamt verteilt eine irreführende broschüre. wer sich danach richtet, hat einen finanziellen verlust. und das sozialgericht sagt: selber schuld, du hättest das merken müssen.
der richter hatte wohl angst vor einem referenzurteil, mit dem auch andere geschädigte ihren vollen verlust einklagen? liebe leute, die ebenfalls von dieser broschüre genarrt wurden: holt euch wenigstens das oben genannte viertel des schadens zurück. kopie des urteils auf anfrage.
* bis auf den umstand, dass das arbeitsamt ein viertel der prozesskosten zu tragen hat.
... ...
oder in abstrakter: das arbeitsamt bietet eine arbeitslosenversicherung an, in die man vorher einige jahre einzahlt. im leistungsfall springt das amt dann mit geld ein, und versucht parallel, durch vermitteln eines neuen jobs die leistungspflicht zu beenden. soweit so gut, zumindest sagen sie das. der witz hier: sie reduzieren die leistung der unterhaltssicherung, weil man hier durch angeblich zu späte meldung den zweiten teil - jobvermittlung - erschwert hätte. letztere ist aber nie erfolgt, auch nicht versuchsweise, nicht ein einziges mal. tricky, hm? gut, dass ich bei so einer versicherung kein kunde mehr bin ...
12:22 ♥ mailen
2.6.07
G193
00:49 ♥ mailen
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