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20.7.02  
funkwagen 1 einsatzbereit

wenn der business-internetzugangs-anbieter mir einen funkwagen schenkt, nur um mit zwei schicksen anrücken und mir sein angebot vorstellen zu dürfen, ist es kein wunder dass er viel zu teuer ist.

natürlich musste noch was dran gemacht werden: heckspoiler und vollflächenwerbung weg, dann von normalsilber zu amtlich mattschwarz lacken. geht gut ab.



fürbitte zum kirchenaustritt des boah

sehr verehrte frau schneider,

vor wenigen tagen begab es sich, dass das einstmalige mitglied der evangelisch-lutherischen kirche boah mich um ein gespräch bat, dessen inhalt der glaube im allgemeinen und die zugehörigkeit zu glaubensgruppen im speziellen war.

boah erklärte mir im laufe des gespräches, dass sein glaube, so noch existent nicht mit den kirchen der großen weltreligionen in einklang zu bringen sei. auch äußerte er seinen unmut darüber, dass der verlust des glaubens oder die erkenntnis über die unmöglichkeit der kirchenzugehörigkeit "in deutschland kostenpflichtig ist", wie er es nannte.

nun, so erläuterte er mir, wäre eine bestätigung des kirchenaustrittes auf dem standesamte zu xxx der einzuschlagende weg, dieser jedoch mit gebühren belegt. dass dem so ist, kann nicht die zustimmung derer finden, die im namen ihres herrn sich zusammenfinden um kirchen zu gründen und ihren glauben rein zu halten im sinne ihrer gemeinschaft. boah wurde durch taufe aufgenommen in ebensolche gemeinschaft und ebenso wenig, wie er für diesen akt selbstbestimmend tätig werden konnte, ebenso wenig kann er für den verlust seines glaubens, dessen umstände für immer in seinem herzen liegen mögen.

die kirche ist per definition die gemeinschaft der gläubigen. wie aber soll dort ein boah frieden finden, wenn er kein gläubiger dieser gemeinschaft ist, und wie soll diese kirche als ganzes sich dem dienste am herrn in seiner reinen form hingeben, ist unter ihnen doch ungläubigkeit ?

die weltengemeinschaft hat dies erkannt und allen menschen das recht gewährt, sich freien glauben und unglauben zu wählen, ohne einschränkung, auch finanzieller art. die allgemeine erklärung der menschenrechte durch ihr organ der generalversammlung der vereinten nationen weiß hierzu am 10.12.1948 zu sagen, dass

- alle menschen frei sind und gleich an rechten (artikel 1)
- jeder mensch anspruch hat auf die rechte der menschenrechtserklärung, ohne unterscheidung nach religion, herkunft oder sonstigen umständen (artikel 2)
- allem menschen gleich sind vor dem gesetz und schutz genießen gegen jede unterschiedliche behandlung (artikel 7)
- jeder mensch freizügig ist und freie wahl des wohnsitzes hat (artikel 13)
- jeder mensch anspruch hat auf gedanken-, gewissens- und religionsfreiheit, einschließlich dem recht, die religion zu wechseln, diese allein oder in gemeinschaft zu bekunden (artikel 18)

nun ist es aber so, dass in unterschiedlichen ländern, auch bundesländern, unterschiedliche oder auch gar keine gebühren für einen kirchenaustritt erhoben werden. hier ist der mensch also nicht gleich. die freizügigkeit des menschen kann auch nicht der religionsfreiheit genügen, wenn hier überall andere maßstäbe angesetzt werden. der mensch ist dann auch nicht ohne unterschied nach religion und herkunft.

ich fürchte, ihre gebührenforderung verstößt somit nicht nur gegen die eigenschaften der kirchen selbst, sondern auch gegen die menschenrechte.

als diener des herrn und seiner kinder kann ich nur bitten, die kirchen den gläubigen zu lassen, sind sie doch deren gemeinschaften. erschweren sie bitte nicht denen, die reinen glaubens sind, diesen auszuüben im dem geiste, in dem sie sich zusammenfinden. lassen sie in gottes namen boah ziehen und gewähren sie ihm seine menschenrechte.

und so schließe ich mit einem spruch (spr. 9,7): wer den spötter belehrt, der trägt schande davon, und wer den gottlosen zurechtweist, holt sich schmach. rüge nicht den spötter, dass er dich nicht hasse; rüge den weisen, der wird dich lieben. unterrichte den weisen, damit er noch weiser wird; belehre den gerechten, damit er dazulernt.



21:12 ♥ mailen

 
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